Wissenswertes
Gut informiert rund um Ihre Immobilie!
Ein Immobiliengeschäft bringt viele Fragen mit sich. Welche Nebenkosten fallen beim Kauf oder bei der Miete an? Welche Unterlagen werden benötigt und was sollte man bereits im Vorfeld wissen?
Hier finden Sie wichtige Informationen, nützliche Downloads und Videos rund um die Immobilienwelt - kompakt und übersichtlich zusammengestellt.
Und sollten dennoch Fragen offenbleiben: Wir beraten Sie gerne persönlich.
Nebenkosten Miete in Österreich:
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Vertragserrichtungskosten (lt. Tarif des Urkundenerrichters)
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Vergebührung des Mietvertrags. Ausgenommen davon ist die Miete von Wohnräumen (gebührenfrei!)
Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip bei Wohnungsmiete! Wohnungssuchende müssen für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen nur dann die Maklergebühr (Provision) bezahlen, wenn sie selbst die Immobilienmaklerin/den Immobilienmakler beauftragt haben. In der Praxis ist das selten der Fall. In der Regel wird der Auftrag von der Vermieterin/dem Vermieter erteilt, die/der dann auch die Provision übernehmen müssen.
Weitere Informationen und Paketangebote für Vermieter können gerne in einem persönlichen Gespräch vermittelt werden.
NEBENKOSTEN MIETE bei Geschäftsräumen:
| Vermieter | Mieter | |
| Weniger als 2 Jahre | 3BMM | 1BMM |
| 2-3 Jahre | 3BMM | 2BMM |
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Mehr als 3 Jahre bzw. unbefristet |
3BMM | 3BMM |
Nebenkosten Kauf in Österreich:
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Grunderwerbssteuer 3,5%
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Eintragung Grundbuch 1,1%
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Vertragserrichtungskosten (lt. Tarif des Urkundenerrichters)
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Vermittlungshonorar 3% + 20% Ust
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Im Einzelfall werden abhängig von der Immobilie allfällige Anliegerleistungen oder Übernahme von Förderungsdarlehen fällig. Auf solche Zusatzkosten wird explizit im Exposé, respektive beim Beratungsgespräch hingewiesen.
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Für den Verkäufer einer Immobilie des Privatvermögens ist – sofern es keine Befreiung gibt – eine Immobilienertragssteuer auf den Gewinn bei Immobilienverkauf fällig. Man unterscheidet hier zwischen dem Neuvermögen (30% aus Gewinn) und dem Altvermögen (Anschaffung vor dem 31.3.2002), das mit einem effektiven Steuersatz von 4,2% bemessen wird.
Grunderwerbsteuer
Beim entgeltlichen Erwerb einer Immobilie in Österreich fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises an.
Bei unentgeltlichen Übertragungen sowie Übertragungen innerhalb der Familie gelten besondere Regelungen und ein Stufentarif.
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den wesentlichen Kaufnebenkosten und sollte daher bereits bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Beim Verkauf einer Immobilie in Österreich kann Immobilienertragsteuer anfallen. Sie beträgt grundsätzlich 30 % des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns.
Je nach Zeitpunkt und Art des Erwerbs gelten unterschiedliche Berechnungsmethoden. Darüber hinaus bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen, etwa die Hauptwohnsitzbefreiung.
Ob und in welcher Höhe ImmoESt anfällt, sollte daher bereits vor dem Verkauf individuell geprüft werden.
Nützliche Downloads:
MIMAZ in Bewegung
Immobilien. Makleralltag. Barketing. MIMAZ zum Anschauen.
Manchmal sagen bewegte Bilder einfach mehr. Hier finden Sie Einblicke in unseren Makleralltag, unsere Immobilien, Wissenswertes rund um die Immobilienwelt – und natürlich unsere Barketing Managerin Eliza, die so manches aus ihrer ganz eigenen Perspektive betrachtet.
Neben unseren aktuellen Videos finden Sie hier auch das Interview aus dem Jahr 2023, in dem Michaela Mazakarini Einblicke in MIMAZ Immobilien und ihre Arbeit als Immobilienmaklerin gibt.